agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen als Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag gemäß §§ 630a ff., 611 ff. BGB.
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für die Vereinbarung der Dienstleistungen zwischen der Patientin bzw. dem Patienten (nachfolgend „Kunden“ genannt) sowie der Carisa GmbH, Adresse, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) als Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag gemäß §§ 630a ff., 611 ff. BGB.
Nach dem Behandlungsvertrag zwischen der Carisa GmbH und dem Kunden schuldet die Carisa GmbH die Leistung der versprochenen Dienste mit dem Ziel, das Wohlbefinden bzw. die Wellness des Kunden im gegenseitigen Einverständnis zu stärken. Der Kunde ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gemäß §§ 630a, 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen der Carisa GmbH und dem Kunden überlassen (siehe Preisaushang). Sofern beim Zustandekommen des Behandlungsvertrags über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, gilt sie nach § 612 BGB gemäß Preisaushang als vereinbart. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich aus § 5 dieser AGB.
Die von der Carisa GmbH angebotene intravenöse Therapie (IV-Therapie) dient nicht der Behandlung von Krankheiten oder Körperschäden, sondern dem Wohlbefinden der Kunden (Wellness-Behandlung). Eine Kostenerstattung der Wellness-Behandlung durch die (gesetzlichen) Krankenkassen erfolgt regelmäßig nicht. Kostenschuldner ist der Kunde.
Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, so ist bei sprachlichen Unklarheiten die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
§ 2 Vertragsschluss
Der Behandlungsvertrag zwischen der Carisa GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Leistungsangebot der Carisa GmbH annimmt. Die §§ 6 und 7 dieser AGB werden bereits bei Vereinbarung eines Ersttermins wirksam.
Die Carisa GmbH ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn es um gesundheitliche Beschwerden des Kunden geht, die die Carisa GmbH aufgrund ihrer Unternehmensausrichtung (Wellness-Behandlung) oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
Die Carisa GmbH bzw. die von ihr beschäftigten Ärzte und Heilpraktiker erbringen ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass eine sach- und fachgerechte Wellness-Therapie im Sinne des Behandlungsvertrages erfolgt.
Die Carisa GmbH bzw. die von ihr beschäftigten Ärzte und Heilpraktiker informieren den Kunden über die anwendbaren Therapieverfahren sowie über deren Vor- und Nachteile in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Anschließend entscheidet der Kunde frei, welches Verfahren er in Anspruch nehmen möchte. Seine Einwilligung in die jeweilige IV-Therapie wird dokumentiert.
Im Rahmen ihrer Therapieverfahren arbeitet die Carisa GmbH eng mit ausgewiesenen Apotheken zusammen. Dabei kommen zum Teil auch komplementärmedizinische Verfahren zum Einsatz, die bislang nicht oder nicht abschließend schulmedizinisch anerkannt sind. Das bedeutet vor allem, dass die kausale Wirksamkeit solcher Verfahren bislang nicht oder nicht abschließend erklärt oder nachgewiesen ist. Ein subjektiv erwarteter Erfolg dieser Verfahren kann daher weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Haftungsansprüche, auch für eventuelle Folgen, sind daraus nicht abzuleiten.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet. Die Carisa GmbH ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 5 Vergütung
Die Carisa GmbH hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung. Über die Höhe der Vergütung wird der Kunde im Erstgespräch bzw. vor jeder Behandlung und ggf. durch den Preisaushang informiert. Eine Verpflichtung zur Anwendung fremder Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse (z.B. für Ärzte oder Heilpraktiker) besteht nicht.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung für jeden Behandlungstag gemäß Abrechnung direkt nach der Beratung bzw. Behandlung per Kartenzahlung (EC/Debit/Kredit) gegen Quittung bzw. Rechnung zu bezahlen. Details hierzu ergeben sich aus § 10 dieser AGB.
§ 6 Verbindlichkeit von Terminabsprachen
Termine, die vom Patienten nicht eingehalten werden können oder wollen, sind von ihm zuvor telefonisch, persönlich oder per E-Mail abzusagen. Nicht wahrgenommene Termine, die weniger als 48 Stunden im Voraus oder gar nicht abgesagt werden, können dem Behandlungsablauf schaden, weshalb in diesen Fällen die rechtzeitige Vereinbarung eines Ersatztermins empfohlen wird.
§ 7 Terminverwaltung
Für eine optimale Terminverwaltung setzt die Carisa GmbH ein eigenes Terminverwaltungssystem ein. Für die Terminvereinbarung werden folgende Daten in den Kalender eingetragen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Hausarzt und ggf. Terminhistorie.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Patientendaten sind Art. 6 Abs. 1 Buchst.b) DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchst. h) DSGVO. Die Daten werden gleichlaufend zu den berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten für die Dauer von zehn Jahren gespeichert. Es erfolgt keine Weiterleitung der Daten durch die Carisa GmbH an kommerzielle Anbieter.
Die zur Leistungserbringung beschäftigten Ärzte und Heilpraktiker und Mitarbeiter sind an die Schweigepflicht gebunden.
Um Terminausfälle zu vermindern, wird der Kunde per SMS und/oder E-Mail an den jeweils vereinbarten Termin erinnert. Falls der Kunde der Carisa GmbH schriftlich mitteilt, dass er keine Terminerinnerungen mehr erhalten möchte, wird die Carisa GmbH die Erinnerungsfunktion für den Patienten deaktivieren.
§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Carisa GmbH behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und erteilt Auskünfte an Dritte bezüglich der Kundenbefragung, der Beratung und der Therapie sowie bezüglich der Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Patienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Carisa GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund der Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten – oder wenn die Carisa GmbH auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den für die Carisa GmbH leistungserbringenden Ärzte und Heilpraktiker oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Im Übrigen gelten die auf der Homepage veröffentlichten Datenschutzhinweise.
§ 9 Datenschutz und Handakte
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrags die erforderlichen persönlichen Daten durch die Carisa GmbH auf Datenträgern gespeichert werden.
Im Fall der Beauftragung von Leistungen durch Dritte (z.B. Laborleistungen) durch die Carisa GmbH werden keine persönlichen Daten des Kunden weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Behandlung erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.
Die Carisa GmbH bzw. die von ihr beschäftigten Ärzte und Heilpraktiker führen Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen (Dokumentation). Sofern der Kunde eine Einsichtnahme oder Kopie der Dokumentation verlangt, wird diese ermöglicht bzw. gemäß Aufwand kostenpflichtig aus der Dokumentation erstellt, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie Übermittlung besteht. Soweit sich in der Dokumentation Originale befinden, werden diese in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (z.B. Stempelaufdruck oder Aufkleber), der besagt, dass sich die Originale bei der Carisa GmbH befinden.
§ 10 Rechnungsstellung
Nach § 5 erhält der Kunde im Rahmen der Kartenzahlung eine Rechnung mit Behandlungsdatum und Spezifizierung der erbrachten Leistungen sowie ggf. Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der Carisa GmbH, den Namen und auf Wunsch die Anschrift des Kunden. Die rückwirkende Ausstellung von Rechnungen oder Quittungen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Für alle Leistungsarten ist der ggf. zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen.
§ 11 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrags und der AGB insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Berlin, 01. Januar 2024